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Der Vertrauensverlust in die liberale Demokratie ist im Kern eine Krise des Liberalismus selbst. Dessen zentrales Versprechen der Selbstbestimmung wird von vielen als uneingelöst erlebt. Was uns fehlt, ist ein Rezept dafür, positive Freiheit als die Freiheit zur Selbstbestimmung institutionell zu ermöglichen, ohne in Paternalismus und Egalitarismus zu verfallen.
Grund hierfür ist erstens ein innerliberales Paradox. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs dominiert im Liberalismus Isaiah Berlins Begriff der negativen Freiheit als der Freiheit von staatlicher Einmischung. Um diese Freiheit zu sichern, schaffen moderne liberale Demokratien immer neue, in der Regel gut begründete Schutzgüter für zunehmend ausdifferenzierte und kleinere Gruppen von Betroffenen. Nach innen wie nach außen haben wir ein dichtes Geflecht von Schutzgütern, Beteiligungsrechten und Kontrollmechanismen geschaffen, die Freiheit im Detail sichern sollen, sie aber in Summe zunehmend in Bürokratie, Komplexität und Selbstblockade ersticken. Viele dieser Verfahren legitimieren sich selbst, ohne sich noch auf das ursprüngliche Ziel zu beziehen: die Freiheit des Einzelnen.
von Sabine Döring
Sabine Döring ist Philosophieprofessorin an der Universität Tübingen und Staatssekretärin a. D. Sie ist außerdem Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Center for Advanced Studies am Eurac Research und lehrt an der Bucerius Law School.
Denn des einen Schutzgut ist des anderen Freiheitseinschränkung. Was ursprünglich als Schutz vor Fremdbestimmung gedacht war, wird so paradoxerweise zur Quelle neuer Fremdbestimmung. In der Wahrnehmung vieler ersetzt so der moderne Liberalismus den alten Obrigkeitsstaat, den zu bekämpfen er einst angetreten war, durch eine neue Form technokratischer Herrschaft. Bürokratieabbau ist daher kein bloßes Gebot effizienteren Regierens, sondern ein immanentes Erfordernis des Liberalismus selbst.
Ein zweiter Grund besteht in der Globalisierung, die politische Entscheidungsräume von den tatsächlichen Handlungsräumen entkoppelt hat. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Transaktionen überschreiten längst nationale Grenzen, während die demokratische Willensbildung überwiegend territorial gebunden bleibt. Um globale Herausforderungen wie z. B. Klimawandel, Pandemie oder Finanzkrise zu bewältigen, müssen liberale Demokratien Kompetenzen notwendigerweise an internationale und supranationale Institutionen verlagern – ohne die demokratische Legitimation mittransferieren zu können. Zugleich hat sich das Politische „epistemisiert“: Immer mehr Entscheidungen beruhen auf Expertise nichtgewählter Institutionen, wodurch der Eindruck einer technokratischen Entmündigung weiter verstärkt wird.
Drittens wurde der Liberalismus vom Egalitarismus gekapert. Freiheit umfasst nicht nur die beiden komplementären Dimensionen negativer und positiver Freiheit, sondern ist auch universalistisch: sie setzt die moralische Gleichberechtigung und damit die Freiheit aller notwendig voraus. Der Egalitarist nun nimmt das Konzept der positiven Freiheit dankbar auf und deutet das formale Prinzip des Universalismus stillschweigend in einen substantiellen egalitären Anspruch um: Aus der Idee, alle sollen gleichberechtigt sein, wird die Forderung, alle sollen gleichgestellt sein. An die Stelle der liberalen Aufgabe, den Einzelnen von Bevormundung durch Obrigkeit oder Mitmenschen zu befreien, tritt die egalitäre Aufgabe, ihn von Sorgen und Nöten – auch materieller Art – zu entlasten, weil angeblich nur so Freiheit wirklich lebbar sei. So erlebt sich der Bürger geschützt in einem paternalistischen Vollkasko-Bett staatlicher Fürsorge, aber ohne Raum für Eigenverantwortung.
Libertäre Gegenbewegungen
Ausgehend vom fundamentalen liberalen Prinzip, dass staatliche Eingriffe in individuelles Handeln nur dann legitim sind, wenn sie gut begründet werden können – wobei die Beweislast stets beim Staat liegt –, ruft die gegenwärtige Überregulierung nun libertäre Gegenbewegungen hervor, die eine radikale Reduktion staatlicher Eingriffe fordern: die „Kettensäge“. Doch vom Paternalismus in den Libertarismus zu verfallen, hieße, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Während der politische Liberalismus die Legitimität staatlicher Macht unter Bedingungen des Pluralismus sichern will, richtet sich der Libertarismus nahezu ausschließlich auf den Schutz individueller Freiheit vor staatlicher Einwirkung, unabhängig von ihren gesellschaftlichen Folgen. Er erhebt Eigentumsrechte und Freiheit von staatlichem Zwang zum obersten Prinzip und reduziert den Staat auf die Minimalfunktion des Schutzes vor Gewalt und Betrug. Dabei begeht er jedoch einen Taschenspielertrick: Er erklärt Eigentumsrechte zu „natürlichen“ Rechten und gründet darauf die Legitimität des Staates. Doch Eigentumsrechte sind keine naturgegebenen Tatsachen, sondern normative, gesellschaftlich auszuhandelnde Setzungen, die staatlich durchgesetzt werden müssen – und damit selbst Teil eines Systems legitimer, freiheitsermöglichender Freiheitseinschränkungen.
Zugleich öffnet der Libertarismus den Rechtspopulisten die Tür, die sich im Namen einer vermeintlich postliberalen, in Wahrheit aber vorliberalen und als „natürlich“ behaupteten Ordnung – Nation, Religion, Ethnie – gegen die „kosmopolitischen Eliten“ zu Verteidigern des „wahren Volkswillens“ stilisieren. Kaum überraschend kippt so auch die universalistische Säule des politischen Liberalismus: Was als individuelle Freiheit aller gedacht war, wird partikularisiert und exklusiv gewendet. Indem Rechte an Zugehörigkeit geknüpft werden – meist an ethnische, kulturelle oder nationale Merkmale –, wird der Universalismus, der Freiheit und Würde jedes Menschen begründet, in sein Gegenteil verkehrt.
Liberalismus und Libertarismus
Gerade hierin liegt der entscheidende Unterschied zwischen politischem Liberalismus und Libertarismus: Freiheit bedarf nicht nur des Schutzes vor Zwang, sondern auch der institutionellen Voraussetzungen ihrer Entfaltung. Der Staat darf nicht übergriffig werden, nicht paternalistisch, nicht perfektionistisch. Doch er darf auch nicht abwesend sein, oder nur scheinbar abwesend, während er in Wahrheit nichts anderes tut, als behauptete Eigentumsrechte zu schützen. Bürokratieabbau, so wurde argumentiert, ist in diesem Sinn keine Frage administrativer Effizienz, sondern eine immanente Forderung des Liberalismus selbst: Ein freiheitlicher Staat muss sich so organisieren, dass er Freiheit nicht durch seine eigenen Sicherungsmechanismen erstickt. Er muss den Raum schaffen, in dem Freiheit als Eigenverantwortung überhaupt gelebt werden kann. Die Balance zwischen dem Schutz einzelner Güter und der Ermöglichung von Freiheit im Ganzen ist verloren gegangen. Diese Balance wiederherzustellen – zwischen Abwehr und Ermöglichung, zwischen Rechtsschutz und Selbstbestimmung – ist die zentrale Aufgabe eines erneuerten Liberalismus.
