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Historische Lektion der euro­päischen Religionskriege

Ohne Zweifel besteht ein internes Verhältnis zwischen Christentum und Liberalismus. Aber diese Relation besteht nicht nur in einem Verhältnis der Fundierung der Idee des Liberalismus durch das christliche Menschenbild. Liberalismus stellt historisch gesehen auch eine politische Abwehrreaktion dar auf den gesellschaftlichen Monopolanspruch von Religion. Die Idee der religiösen Tole­ranz und der weltanschaulichen Neutralität des Staates ist eine Hauptwurzel der Idee des liberalen Rechts­staats. Sie wird in der Regel verstanden als die historische Lektion der euro­päischen Religionskriege – in diesem Sinn ist der Liberalismus „okzidental“.

Die Merkmale der Lösung, mit welcher der Libera­lismus durch die ‘Erfindung’ des neutralen Rechtsstaats auf die durch den reli­giösen Pluralismus ausgelöste politische Stabilitäts- und Legiti­mi­­tätskrise reagiert hat, sind bekannt: Staatliches Handeln wird rechtlich gebunden durch das li­berale Prinzip der religiösen Freiheit aller Individuen, durch das egalitäre Prin­zip der Gleichheit der Reli­gionen und Konfessionen und durch das Neutrali­tätsprinzip der Gleichbehandlung von religiösen und nichtreligiösen Überzeu­gungen. Diese Trennungen, die weltan­schau­liche Neutralität des öffentlichen, mindestens des staatlichen Handelns, die Privatisierung der Gesinnung bei gleichzeitig gewährter rechtlicher Garantie für diese Freiheit der Meinungen können als wesentliche rechtliche Bedingungen für die Entstehung moderner Demokra­tien verstanden werden.

Thomas M. Schmidt

von Thomas M. Schmidt

Thomas M. Schmidt ist Professor für Religionsphilosophie am Fachbereich der Katholischen Theologie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt.

 

 

 

 

Die „Lektion der Religionskriege“ ist eine Erfahrung, die in Deutschland, im Land der Reformation und des dreißigjährigen Krieges, und in Großbritannien, dem lange von religiösen Bürgerkriegen zerrissenen Ursprungsland des politischen Liberalismus, vielleicht präsenter ist als etwa in romanischen Ländern. Die Situation in Deutschland, in der das religiöse Feld bereits in sich konfessionell ausdifferenziert ist und nicht dem Staat als homogener Block gegenübersteht, ist anders als in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, aber auch in Polen, Österreich oder Irland. In diesen Ländern hat der Katholizismus weitgehend das Monopol für die politische Repräsentanz der christlichen Religion bewahren bzw. zurückerobern können. Die externe politische Differenz zwischen Staat und Kirche ist nicht gebrochen durch eine interne gesellschaftliche Differenzierung der Religion in Form einer Konfessionsspaltung. Als Resultat stehen sich in diesen Ländern der politische Katholizismus und ein bisweilen aggressiv laizistisch auftretender Staat misstrauisch und skeptisch gegenüber.

1944: Demokratie wird nicht mehr grundsätzlich abgelehnt

So stellt die Verurteilung der Irrtümer der Moderne durch das kirchliche Lehramt im 19. Jahrhundert – einschließlich Irrtümern wie die Ideen der Menschenrechte, der Demokratie und des Liberalismus –, auch eine Reaktion auf den revolutionären Antiklerikalismus dar, gerade in den romanischen Ländern, dar. Äußere politische Ereignisse spielen dann aber auch eine Rolle bei der ersten vorsichtigen Annäherung der katholischen Kirche an die Idee der liberalen Demokratie im Dezember 1944. Angesichts des nahen Endes von deutschem Nationalsozialismus und italienischem Faschismus wächst die Einsicht, dass die liberalen Demokratien der USA und Großbritanniens die einzige verbleibende politische Alternative zum ‘atheistischen Bolschewismus‘ darstellen. So vertritt Papst Pius XII. in seiner Weihnachtsbotschaft „Demokratie und Weltfrieden“ vom 24. Dezember 1944 die Auffassung, dass auch die Demokratie zu jenen Staatsformen gehöre, die den naturrechtlichen Kriterien legitimer Herrschaft entsprechen können. Demokratie wird nun vom kirchlichen Lehramt nicht mehr grundsätzlich abgelehnt, sondern als eine Form der politischen Herrschaft verstanden, die durchaus mit der geoffenbarten Wahrheit des Evangeliums übereinstimme. Es bleibt allerdings ein Vorbehalt spürbar, der sich in Form der Befürchtung artikuliert, dass eine nicht ethisch fundierte, nicht durch vorpolitische normative Prinzipien eingegrenzte Demokratie in der Gefahr steht, aus dem Volk eine formlose Menge oder Masse werden zu lassen. Daher bleibt der Maßstab der „wahren Demokratie“ die von Gott gewollte Werteordnung, welche die besondere Würde des Menschen begründet.

Der Glaube, dass die liberale Demokratie ihr Fundament in einer von Gott gewollten Werteordnung besitzt, ist unter Bedingungen eines radikalisierten weltanschaulichen Pluralismus und angesichts fortschreitender Säkularisierung aber nur noch eine Glaubensauffassung neben anderen. Unter solchen gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen erscheint es daher umso wichtiger, das normative Fundament der Verfassungsordnung neutral und prozedural, nicht substantiell und weltanschaulich zu verstehen.

Das Gebot der Neutralität, die Forderung, die normative Grundlage des liberalen Staates vom Wertefundament einer bestimmten Religion oder Weltanschauung abzukoppeln, erscheint jedoch riskant. Braucht nicht auch eine liberale Gesellschaft starke Quellen für die ethische Orientierung der Individuen und für die Begründung gemeinsamer Werte wie Toleranz oder Gemeinwohl? Der erwähnte Rechts- und Verfassungstheoretiker Ernst-Wolfgang Böckenförde hat betont, dass der freiheitliche Staat nur dann dauerhaft bestehen kann, wenn die Freiheit, die er seinen Bürgerinnen und Bürgern gewährt, „von innen“ her stabilisiert und reguliert wird. Von innen, das bedeutet: „aus der moralischen Substanz des Einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft“ [1]. Diese inneren Kräfte können nicht von außen, durch staatliche Autorität, erzwungen werden. In diesem Sinne lebt der freiheitliche Staat von Voraussetzungen, „die er nicht garantieren kann“.

Weltanschauungen als Ressourcen der Orientierung – im Plural

Die Überlegungen, die Böckenförde seinem berühmten und oft zitierten Satz unmittelbar folgen lässt, werden häufig nicht weiter betrachtet. Böckenförde betont nämlich, dass der Verzicht des liberaldemokratischen Staates auf die Garantie seiner eigenen Grundlagen „das große Wagnis“, das er „um der Freiheit willen, eingegangen ist“. Das Risiko der Neutralität geht der liberaldemokratische Rechtsstaat also nicht aus Übermut, Oberflächlichkeit oder Orientierungslosigkeit ein, sondern weil er weiß, dass jeder Versuch, die inneren Regulierungskräfte, also die moralische Orientierung der Individuen und die Homogenität der Gesellschaft, „mit den Mitteln des Rechtszwangs und autoritativen Gebots“, garantieren zu wollen, dazu führen würde, dass „der liberale Staat seine Freiheitlichkeit aufgeben“ würde. Der freiheitliche Staat würde dann „in jenen Totalitätsanspruch“ zurückfallen, „aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“

„Ohne ein Weltbild, das ihr einen Rahmen gibt, ist die Freiheit orientierungslos und zerstreut“. Dieser These von Chantal Delsol stimme ich daher zu, wenn sie sich auf die „inneren Regulierungskräfte“ bezieht, von denen Böckenförde spricht. Weltanschauungen sind unverzichtbare Ressourcen der Orientierung – aber es gibt sie nur im Plural. Unter nachkonfessionellen und säkularen Bedingungen gibt es nicht die eine verbindliche Weltanschauung, auf die alle mit den Mitteln des Rechtszwangs verpflichtet werden könnten. Daher kann der rechtliche Rahmen, in dem alle als Freie und Gleiche miteinander leben können, nicht auf dem Fundament einer einzigen Weltanschauung aufruhen. Ein Staat, der mit Erlassen und Gesetzen gesellschaftliche und kulturelle Homogenität erzwingen will, ist autokratisch.

Aus diesem Grund stimme ich auch der Einschätzung von Chantal Delsol zu, die sie in Ihrem Buch La Fin de la Chrétienté formuliert hat: Die politische Bedeutung des Katholizismus kann nicht mehr in der triumphalistischen Vorstellung eines christlichen Staates liegen. Das Christentum soll vielmehr still und solidarisch präsent sein an jenen Orten, an denen Individuen die Freiheit liberaler Gesellschaften nicht als Emanzipation und Bereicherung erleben, sondern als Entfremdung und Einsamkeit. Christliche Anthropologie ist wesentlich eine Schule der empathischen Wahrnehmung des Anderen, gerade des verletzten Anderen – hierin liegt ihre große politische Bedeutung in und für eine liberale Demokratie. Es muss Religion heute mehr denn je darum gehen, Sensibilität zu kultivieren für die Kosten der Freiheit, ohne Freiheit zu denunzieren.

[1] Ernst-Wolfgang Böckenförde, „Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation“, in; ders., Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte, Frankfurt am Main, 1992, 112f.